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Das Immobilienrecht steht als Oberbegriff für
die Rechtsbereiche, bei denen entweder der Erwerb oder die
Umgestaltung einer Immobilie oder deren Nutzung im Vordergrund
stehen.
Bei dem Erwerb von Immobilien spielen Grundstückskauf- und
Bauträgerverträge, sowie öffentlich-rechtliche Belange (z.B. Umweltschutz)
eine entscheidende Rolle. Bei der Nutzung von Immobilien stehen
dagegen Kauf- und Mietverträge im Vordergrund.
Aufgrund der vielfältigen gesetzlichen Regelungen im Bereich des Maklerrechts (MaBV, Preisangabenverordnung, GwG, TDG, BGB, Standesregeln für Makler und Hausverwalter, Wettbewerbsregeln für Immobilien-, Hypotheken- und Finanzmakler), aber auch wegen der mannigfaltigen Rechtsprechung ist anwaltliche Unterstützung oftmals notwendig, um sein Recht auch tatsächlich durchzusetzen.